Die ersten zwanzig Minuten nach einem Unfall entscheiden über mehr als die nächsten drei Wochen. Nicht weil irgendeine Frist abläuft, sondern weil in dieser Zeit Dinge feststellbar sind, die später niemand mehr belegen kann. Dieser Artikel geht die Reihenfolge durch, in der man vorgehen sollte, und nennt die Punkte, an denen es in der Praxis am häufigsten schiefgeht.
Dieser Block steht bewusst weit oben, weil ihn jemand liest, der gerade keine Zeit hat.
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Dann Menschen vor Blech.
Endstellung fotografieren, aus mehreren Metern Abstand.
Erst danach die Fahrbahn räumen.
Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Gegners aufnehmen.
Nichts unterschreiben, nichts zugeben, nicht waschen, nicht reparieren.
Alles Weitere hat Zeit. Die vollständige Reihenfolge steht unten.
Zuerst geht es nicht um das Fahrzeug, sondern um Menschen. Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen, und das Warndreieck aufstellen. Innerorts ungefähr fünfzig Meter hinter der Stelle, auf einer Landstraße etwa hundert, auf der Autobahn etwa zweihundert.
Erst danach schauen Sie, ob jemand verletzt ist. Bei Zweifeln rufen Sie die 112 und nicht erst die Versicherung. Blech wartet, Menschen nicht.
In Essen betrifft das vor allem die A40 und die A42, die beide streckenweise ohne Standstreifen verlaufen. Gerade dort gilt: Gehen Sie hinter die Schutzplanke und bleiben Sie nicht zwischen den Fahrzeugen stehen. Diese Regel wirkt übertrieben, bis man einmal gesehen hat, wie schnell ein nachfolgendes Fahrzeug eine Unfallstelle erreicht.
Die Frage nach der Polizei stellt sich bei fast jedem Unfall, und die Antwort ist weder immer ja noch immer nein.
Zwingend ist sie, wenn jemand verletzt ist, wenn der Gegner sich entfernt hat, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge, bei Lastwagen oder Bussen, und immer dann, wenn die Schuldfrage streitig ist.
Verzichtbar ist sie bei einem kleinen Blechschaden, bei dem die Haftung klar ist, der Gegner kooperiert und beide Seiten ihre Daten vollständig austauschen.
Dazwischen liegt viel Ermessen, und dort gilt eine einfache Faustregel. Rufen Sie an, wenn Sie sich vorstellen können, dass später jemand etwas anders darstellt als jetzt. Ein polizeiliches Protokoll klärt nicht die Schadenshöhe, es klärt aber, wer beteiligt war und wie die Fahrzeuge standen.
Ein Anruf bei der Polizei kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Die Beamten entscheiden selbst, ob sie kommen.
| Situation | Polizei |
|---|---|
| Verletzte | immer |
| Gegner fährt weg | immer |
| Verdacht auf Alkohol oder Drogen | immer |
| ausländisches Fahrzeug beteiligt | immer |
| Lastwagen oder Bus beteiligt | immer |
| Schuldfrage streitig | immer |
| Firmen- oder Mietwagen beteiligt | dringend empfohlen |
| kleiner Blechschaden, Haftung klar | verzichtbar |
Ist die Lage gesichert, kommt die Dokumentation, und zwar vor dem Räumen der Fahrbahn.
Die Endstellung ist die wichtigste Aufnahme überhaupt, weil sie die einzige ist, die sich später nicht rekonstruieren lässt. Fotografieren Sie aus mehreren Metern Abstand, sodass beide Fahrzeuge, die Fahrbahnmarkierung und möglichst ein Straßenschild oder ein Gebäude im Bild sind.
Danach räumen Sie. Die Fahrbahn darf nicht unnötig blockiert werden, und ein Fahrzeug, das eine halbe Stunde im Weg steht, bringt niemandem etwas.
Für die restlichen Aufnahmen haben Sie Zeit. In dieser Reihenfolge sind sie am nützlichsten: Kennzeichen des Gegners, Gesamtansicht Ihres Fahrzeugs von allen vier Seiten, der Schaden aus etwa zwei Metern, der Schaden aus dreißig Zentimetern, fremde Lackspuren im Streiflicht, der Schaden am gegnerischen Fahrzeug, und zum Schluss die Umgebung mit Beschilderung und Ampelstellung.
Wer wirklich nur eine Minute hat, macht drei Bilder: Endstellung von weiter weg, Kennzeichen, Schaden. Alles andere lässt sich nachholen.
Beim Datenaustausch geht es um Vollständigkeit und nicht um Freundlichkeit.
Notieren Sie Name und Anschrift des Fahrers, Halter und Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Versicherung und wenn möglich die Versicherungsnummer. Bei mehreren Beteiligten alles von allen, nicht nur vom Hauptverursacher.
Fotografieren Sie den Führerschein und die Versicherungskarte, wenn der Gegner zustimmt. Das ist schneller als Abschreiben und weniger fehleranfällig.
Bei einem gewerblichen Fahrzeug notieren Sie zusätzlich die Firmenaufschrift, bei einem Gespann beide Kennzeichen, bei einem ausländischen Fahrzeug das Nationalitätszeichen.
Und halten Sie fest, wer noch dabei war. Ein Zeuge mit Telefonnummer ist später mehr wert als drei weitere Fotos.
Genauso wichtig ist, was Sie nicht tun sollten.
Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und sagen Sie nichts, was wie eines klingt. Am Unfallort fehlt Ihnen der Überblick, und was dort zugegeben wird, lässt sich später kaum zurückholen.
Unterschreiben Sie überhaupt nichts, was Sie nicht vollständig gelesen haben. Das gilt für Formulare des Gegners und für Schreiben, die kurz darauf von einer Versicherung kommen.
Lassen Sie sich nicht auf eine schnelle Abfindung ein, auch nicht auf eine in bar. Wer 300 Euro annimmt und zwei Tage später erfährt, dass die Reparatur 1.900 Euro kostet, hat ein Problem.
Waschen Sie das Fahrzeug nicht und lassen Sie nichts reparieren, bevor der Schaden aufgenommen wurde.
Ein eigener Fall ist der Gegner, der nicht bleibt oder nie da war.
Bei einem Parkschaden ohne Verursacher gilt: Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht, wenn Sie selbst der Verursacher sind, und er ist keine Hilfe, wenn Sie der Geschädigte sind. Wer einen Schaden verursacht und niemanden erreicht, muss eine angemessene Zeit warten und danach die Polizei verständigen. Erst das erfüllt die Pflicht.
Sind Sie der Geschädigte, melden Sie den Schaden der Polizei, auch wenn die Aussicht auf Ermittlung gering ist. Diese Meldung ist Voraussetzung für die Regulierung über eine Vollkaskoversicherung.
Wenn der Gegner wegfährt, notieren Sie so viel wie möglich. Vollständiges Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe, Fahrtrichtung, Personenbeschreibung. Ein unvollständiges Kennzeichen ist deutlich weniger wert als ein vollständiges, aber mehr als keines.
Für die nächsten vierundzwanzig Stunden gibt es vier Punkte.
Beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen, bevor das Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht wird. Bei einem unverschuldeten Unfall oberhalb der Bagatellgrenze trägt die gegnerische Haftpflicht diese Kosten.
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung. Nach den üblichen Bedingungen ist das unverzüglich zu tun, spätestens innerhalb einer Woche, und zwar auch dann, wenn Sie unverschuldet beteiligt waren.
Gehen Sie zum Arzt, wenn Sie Beschwerden haben, und tun Sie das früh. Je größer der Abstand zwischen Unfall und erster Untersuchung, desto leichter lässt sich der Zusammenhang bestreiten.
Und sagen Sie nicht zu, wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt. Sie dürfen selbst wählen.
Zwei Punkte betreffen Fälle, in denen das Fahrzeug nicht Ihnen gehört.
Bei einem Firmen- oder Dienstwagen informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder den Fuhrpark, bevor Sie irgendetwas beauftragen. Anspruchsberechtigt für den Fahrzeugschaden ist der Eigentümer, und das ist in diesem Fall nicht der Fahrer.
Bei einem Mietwagen gilt dasselbe gegenüber dem Vermieter, dazu kommen dessen eigene Meldefristen im Mietvertrag. Wer die versäumt, riskiert die Haftungsfreistellung, für die er bezahlt hat.
In beiden Fällen ändert das nichts daran, was Sie an der Unfallstelle tun. Es ändert nur, wer anschließend beauftragt und wer die Zahlung bekommt, und genau das sollte vor dem Termin geklärt sein.
Aus der Arbeit in Essen sind es drei Fehler, die immer wieder auftauchen.
Der erste ist das Wegfahren vor der Dokumentation. Meist aus Höflichkeit, weil hinten Verkehr steht, und auf einer Essener Hauptstraße steht schnell viel Verkehr. Zwei Fotos vorher hätten dreißig Sekunden gedauert.
Der zweite ist der unvollständige Datenaustausch. Notiert wird der Name, nicht die Versicherung, oder umgekehrt. Wer nur das Kennzeichen hat, kommt über den Zentralruf der Autoversicherer weiter, das kostet aber Tage.
Der dritte ist das Vertrauen auf die eigene Erinnerung. Nach drei Tagen ist die Endstellung im Kopf eine andere als auf der Straße, und nach drei Wochen erst recht. Ein Foto ist kein Misstrauen gegen sich selbst, sondern eine Arbeitsgrundlage.
Ein letzter Hinweis, der nichts kostet und viel bringt. Legen Sie sich einen Zettel ins Handschuhfach, auf dem steht, was aufzunehmen ist.
Im Moment des Unfalls denkt niemand strukturiert. Wer die Reihenfolge vor sich liegen hat, arbeitet sie ab, und genau das ist der Unterschied zwischen einer vollständigen und einer lückenhaften Akte. In Essen habe ich schon Fälle gesehen, in denen ein einziges fehlendes Foto vierstellige Beträge gekostet hat.
Nur so lange, bis die Endstellung dokumentiert ist. Danach gilt die Pflicht, den Verkehr nicht unnötig zu behindern, also räumen Sie die Fahrbahn. Fotografieren Sie deshalb zuerst aus mehreren Metern Abstand und schieben Sie erst dann. Ohne dieses Foto fehlt SI Gutachten später die Ausgangslage.
Nein. Ein Zettel allein schützt nicht vor dem Vorwurf der Unfallflucht. Warten Sie eine angemessene Zeit und melden Sie den Schaden danach selbst bei der Polizei. Erst diese Meldung erfüllt Ihre Pflicht. Den Schaden am eigenen Fahrzeug beziffert SI Gutachten anschließend unabhängig davon.
Nach den üblichen Versicherungsbedingungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Das gilt für Ihre eigene Versicherung, auch wenn Sie unverschuldet beteiligt waren. Bei einem Kaskoschaden sollten Sie vorher die Schadenshöhe kennen, weshalb ein Anruf bei SI Gutachten sinnvoll vor der Meldung liegt.
Drei Aufnahmen. Die Endstellung beider Fahrzeuge von weiter weg, das Kennzeichen des Gegners, und den Schaden aus etwa zwei Metern. Alles Weitere lässt sich nachholen, diese drei nicht. Kerem Khalaf kann damit im Nachhinein deutlich mehr rekonstruieren als aus jeder Erinnerung.
Rufen Sie sie trotzdem. Niemand kann Ihnen das verbieten, und die Weigerung ist selbst ein Warnzeichen. Notieren Sie zusätzlich Kennzeichen, Fahrzeugtyp und eine Personenbeschreibung, falls der Gegner vorher wegfährt. SI Gutachten kann den Schaden auch dann beziffern, die Haftungsfrage braucht aber eine Aufnahme.
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