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AUFBAU EINES
KFZ-GUTACHTENS.

Von Kerem Khalaf Kfz-Sachverständiger, VSD-zertifiziert Lesezeit 6 Minuten

Ein Kfz-Gutachten ist kein Kostenzettel. Es ist ein Dokument mit einer festen Struktur, und jede Position darin trägt später einen eigenen Anspruch. Fehlt eine, fehlt das Geld dazu, und niemand von der Gegenseite wird Sie darauf hinweisen. Dieser Artikel geht das Dokument von vorne nach hinten durch und zeigt, woran Sie ein unvollständiges erkennen.

Checkliste

ALLE POSITIONEN IM ÜBERBLICK.

Wer es kurz braucht: Das hier gehört hinein, und das passiert, wenn es fehlt.

Position Wofür sie gebraucht wird Fehlt sie, dann
Auftraggeberdaten Anspruchsberechtigung Abrechnung geht an die falsche Stelle
Fahrgestellnummer Identität des Fahrzeugs Zuordnung wird bestritten
Laufleistung Wiederbeschaffungswert Wert wird geschätzt, meist zu niedrig
Sonderausstattung Wiederbeschaffungswert Wert fällt ohne Grund niedriger aus
Vorschäden Abgrenzung alt gegen neu der gesamte Anspruch steht im Feuer
Plausibilitätsprüfung Nachweis des Hergangs Aussage steht gegen Aussage
Verkehrssicherheit Weiterfahren und Mietwagen Mietwagen wird gestrichen
Kalkulation netto/brutto Reparatur oder Auszahlung Umsatzsteuer geht verloren
UPE und Verbringung ortsübliche Reparaturkosten wird pauschal gekürzt
Wiederbeschaffungswert Totalschadensgrenze keine Vergleichsrechnung möglich
Steuerstatus des Werts Auszahlungsbetrag falscher Betrag wird angesetzt
Restwert mit Angeboten Auszahlung beim Totalschaden Versicherung setzt eigenen Wert an
Wertminderung eigener Schadensposten Position entfällt vollständig
Reparaturdauer Nutzungsausfall, Mietwagen Zeitraum wird gekürzt
Wiederbeschaffungsdauer Nutzungsausfall beim Totalschaden Zeitraum wird gekürzt
Fahrzeugklasse Höhe des Nutzungsausfalls Satz wird nach unten geschätzt
Fotodokumentation Nachweis des Zustands alles Übrige wird angreifbar

WAS AM ANFANG STEHT.

Am Anfang stehen die Daten, die den Fall überhaupt zuordenbar machen. Auftraggeber, Anspruchsteller, Schadentag, Ort und Datum der Besichtigung, das Aktenzeichen der Versicherung, soweit bekannt.

Das klingt nach Formsache und ist es nicht. Wer Auftraggeber ist, entscheidet darüber, wer das Gutachten bekommt und wer die Rechnung erhält. Bei einem Firmenwagen ist das nicht der Fahrer, sondern der Halter. Steht hier der Falsche, wird die Abrechnung hinterher umgeschrieben.

DIE FAHRZEUGDATEN.

Dann folgen die Fahrzeugdaten, und hier beginnt die eigentliche Arbeit. Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer, Erstzulassung, amtliches Kennzeichen, die am Tachometer abgelesene Laufleistung, Ausstattung und Sonderausstattung, Zustand der Bereifung, letzte Hauptuntersuchung.

Zwei Punkte davon werden am häufigsten unterschätzt. Erstens die Sonderausstattung, weil sie direkt in den Wiederbeschaffungswert einfließt. Ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung, Navigationssystem und Lederausstattung ist am Markt mehr wert als dasselbe Modell in Grundausstattung, und wenn diese Positionen fehlen, fehlen sie im Wert.

Zweitens die Vorschäden. Sie gehören ins Gutachten, auch wenn das unangenehm ist. Ein verschwiegener Vorschaden kostet später nicht die strittige Position, sondern den gesamten Anspruch.

SCHADEN, HERGANG, PLAUSIBILITÄT.

Anschließend wird der Schaden beschrieben. Dazu gehört der Hergang nach Angaben des Auftraggebers, ausdrücklich als solche gekennzeichnet, und die eigene Feststellung des Sachverständigen dazu, welche Bauteile betroffen sind und ob das Schadensbild zum geschilderten Hergang passt.

Diese Plausibilitätsprüfung ist der Teil, den Laien am wenigsten erwarten und der bei Streit am wichtigsten wird. Passt Anstoßhöhe, Verformungsrichtung und Schadensbild nicht zum Hergang, muss das im Gutachten stehen. Ein Sachverständiger, der nur abschreibt, was ihm erzählt wurde, liefert kein Gutachten, sondern ein Protokoll.

In diesen Abschnitt gehört außerdem eine Aussage, die viele Gutachten gar nicht enthalten, nämlich ob das Fahrzeug verkehrssicher und fahrbereit ist. Daran hängt, ob Sie weiterfahren dürfen und ob ein Mietwagen gerechtfertigt ist.

Herzstück

DIE KALKULATION.

Das Herzstück ist die Kalkulation. Sie wird mit den gängigen Herstellerdaten erstellt und enthält Arbeitswerte, Lohnkosten nach ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen, Ersatzteilpreise, Lackierkosten, Kleinteile und Nebenarbeiten.

Zwei Positionen darin sind regelmäßig Streitthema. UPE-Aufschläge sind Zuschläge auf die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller für Ersatzteile, wie Werkstätten sie üblicherweise erheben. Verbringungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug zum Lackieren in einen anderen Betrieb gebracht werden muss, weil die Werkstatt keine eigene Lackiererei hat.

Beide gehören in eine ortsübliche Kalkulation. Ob sie auch dann erstattet werden, wenn nicht repariert, sondern ausgezahlt wird, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Genau deshalb müssen sie getrennt ausgewiesen sein und nicht in einer Sammelposition verschwinden. Was nicht getrennt steht, lässt sich nicht getrennt verteidigen.

Ebenso wichtig: Die Kalkulation weist netto und brutto aus. Wer reparieren lässt und eine Rechnung vorlegt, bekommt die Umsatzsteuer erstattet. Wer sich auszahlen lässt, bekommt sie nicht. Ohne beide Zahlen lässt sich diese Entscheidung nicht treffen.

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT, RESTWERT, WERTMINDERUNG.

Danach folgen die Werte. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, was ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt kostet. Dazu gehört zwingend die Angabe, wie dieser Wert steuerlich zu behandeln ist, also ob er regelbesteuert, differenzbesteuert oder umsatzsteuerneutral ist.

Diese Angabe ist kein Detail für Steuerberater. Sie entscheidet darüber, welcher Betrag bei einem Totalschaden tatsächlich ausgezahlt wird, und sie fehlt in schwachen Gutachten überraschend oft.

Der Restwert gehört daneben, und zwar mit den eingeholten Angeboten, nicht nur als Endzahl. Anbieter, Datum und Betrag, mindestens drei aus dem regionalen Markt. Steht dort nur eine Zahl ohne Herkunft, hat die Versicherung leichtes Spiel mit einem eigenen, höheren Angebot.

Die Wertminderung schließt diesen Block ab, zusammen mit der Angabe, nach welchem Verfahren sie berechnet wurde. Ein Betrag ohne Verfahren wird gekürzt.

DIE ZWEI ZEITANGABEN.

Es folgen die beiden Zeitangaben, die in der Praxis am häufigsten fehlen und am meisten Geld bewegen. Die Reparaturdauer in Arbeitstagen und die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die realistisch nötig ist, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

An diesen zwei Zahlen hängt der Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung. Ohne sie gibt es keine belastbare Grundlage für den Zeitraum, und die Versicherung setzt nach eigenem Ermessen an. Dazu gehört auch die Angabe der Fahrzeugklasse, weil sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung daran orientiert.

DIE FOTODOKUMENTATION.

Am Ende steht die Fotodokumentation, und sie ist mehr als Beiwerk. Gebraucht werden Übersichtsaufnahmen von allen vier Seiten, Detailaufnahmen der Beschädigungen, ein Bild des Tachometers, ein Bild der Fahrgestellnummer und ein Bild des Typenschilds.

Ohne Tacho- und Fahrgestellnummernfoto lässt sich später nicht belegen, dass das begutachtete Fahrzeug auch das abgerechnete ist. In Essen wie überall sonst ist das die Stelle, an der Versicherer bei Zweifeln zuerst nachfragen.

Abgeschlossen wird das Dokument mit Datum, Unterschrift und dem Qualifikationsnachweis des Sachverständigen. Dieser Nachweis ist kein Beiwerk, denn die Bezeichnung Kfz-Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Eine Anerkennung durch einen Verband oder eine Zertifizierung sagt deshalb mehr aus als der Titel auf dem Deckblatt.

GUTACHTEN UND PRÜFBERICHT.

Häufig kommt die Frage, wie sich ein Gutachten von dem unterscheidet, was die gegnerische Versicherung selbst erstellen lässt. Der Unterschied liegt nicht in der Sorgfalt, sondern im Auftrag.

Ein Prüfbericht wird von der Gegenseite beauftragt und beantwortet deren Frage, nämlich wie viel gezahlt werden muss. Ein Gutachten beantwortet Ihre Frage, nämlich welcher Schaden entstanden ist. Beides kann handwerklich in Ordnung sein und trotzdem zu verschiedenen Zahlen führen.

Praktisch fehlen in Prüfberichten typischerweise dieselben Positionen. Wertminderung, Restwertangebote aus dem regionalen Markt, Wiederbeschaffungsdauer. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil sie für den Auftraggeber keine Rolle spielen.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten Ihres eigenen Sachverständigen. Sie müssen sich also nicht entscheiden.

Rechenbeispiel

WAS UNVOLLSTÄNDIGKEIT KOSTET.

Ein Beispiel, wie sich Unvollständigkeit in Geld übersetzt.

Ein Gutachten weist Reparaturkosten von 4.800 Euro brutto aus, jedoch ohne getrennte Angabe von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten und ohne Wiederbeschaffungsdauer. Der Geschädigte rechnet fiktiv ab.

Kürzung Nebenpositionen, nicht nachvollziehbar
320 €
Nutzungsausfall, 4 Tage zu 43 € abgelehnt
172 €
Verlust durch ein unvollständiges Dokument
492 €

Die Versicherung kürzt daraufhin pauschal 320 Euro für die nicht nachvollziehbaren Nebenpositionen und lehnt Nutzungsausfall für vier Tage ab, weil keine Dauer ausgewiesen ist. Bei einem Tagessatz von 43 Euro sind das weitere 172 Euro.

Zusammen fehlen 492 Euro, und zwar nicht, weil der Anspruch nicht bestand, sondern weil das Dokument ihn nicht getragen hat. Dieselbe Besichtigung mit einem vollständigen Gutachten hätte denselben Schaden abgebildet und das Geld gesichert.

Aus der Praxis

DIE DREI HÄUFIGSTEN LÜCKEN.

Aus der Arbeit in Essen lässt sich abschließend sagen, welche drei Positionen am häufigsten fehlen. Die Restwertangebote mit Anbieternamen, die Wiederbeschaffungsdauer und die Aussage zur Verkehrssicherheit.

Alle drei kosten in der Erstellung wenige Minuten. Alle drei entscheiden über vierstellige Beträge. Wenn Sie ein fremdes Gutachten prüfen wollen und nur Zeit für drei Punkte haben, sind es diese.

Ein vierter Punkt lohnt sich, wenn Sie mehr Zeit haben. Zählen Sie die Fotos. Ein vollständig dokumentiertes Fahrzeug kommt selten mit weniger als fünfzehn Aufnahmen aus, und in Essen ist mir noch kein belastbares Gutachten mit fünf Bildern begegnet.

WEM DAS GUTACHTEN GEHÖRT.

Zum Abschluss eine Frage, die selten gestellt und oft falsch beantwortet wird: Wem gehört das Gutachten?

Ihnen. Sie sind Auftraggeber, Sie erhalten das Original, und Sie entscheiden, wer es bekommt. Üblich ist die Übersendung an die gegnerische Versicherung und, falls beauftragt, an einen Rechtsanwalt. Häufig geht eine Ausfertigung zusätzlich an die Werkstatt, damit sie nach den kalkulierten Positionen arbeiten kann.

Automatisch geht nichts an die Gegenseite. Das ist ein Unterschied, der in Essen regelmäßig für Überraschung sorgt, weil viele annehmen, die Versicherung erhalte alles ohnehin. Dem ist nicht so, und diese Kontrolle sollten Sie behalten.

Häufige Fragen

FRAGEN ZUM GUTACHTEN.

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